Informationen zur Rechtslage ab 1. Mai 2025
Am 1. Mai 2025 treten in Deutschland Neuregelungen für den Einsatz von Systemen zur Erzeugung biometrischer Bilder in Pass- und Ausweisbehörden in Kraft. Angesichts gegenwärtiger Diskussionen und bestehender Unsicherheiten zu den anstehenden Änderungen möchten wir Sie in diesem Schreiben kurz über die wichtigsten Neuerungen und deren Auswirkungen auf den Einsatz von Biometric Go® informieren:
Nach den neuen Regelungen müssen biometrische Bilder für Pass- und Ausweisdokumente ab dem 1. Mai 2025 grundsätzlich digital erstellt und in die Systeme der Pass- und Ausweisbehörden übermittelt werden.
Der Einsatz von biometrischen Geräten privater Anbieter in den Räumlichkeiten von Pass- und Ausweisbehörden ist auch nach dem 1. Mai 2025 zulässig: Die Neuregelungen eröffnen Pass- und Personalausweisbehörden weiterhin die Möglichkeit, sich zwischen Produkten privater Anbieter und Produkten des staatlichen Lieferanten, niedergeschrieben im Bundesanzeiger, zu entscheiden.
Voraussetzung für den Einsatz eines konkreten Systems ist, und dies gilt unabhängig von der Bezugsquelle, dass die technischen und organisatorischen Anforderungen der jeweils einschlägigen Verordnungen eingehalten werden. Hierzu zählt insbesondere, dass das eingesetzte Lichtbildaufnahmegerät eine Zertifizierung anhand der Technischen Richtlinie für Biometrie in hoheitlichen Anwendungen (BSI TR-03121) aufweist.
Biometric Go® verfügt über eine solche Zertifizierung des BSI. Das bis zum 14. Oktober 2029 gültige Zertifikat BSI-K-TR-0648-2024 ist auf unserer Internetseite unter https://www.biometric-group.de/s/BSI-K-TR-0648-2024.pdf abrufbar. Informationen zu dem erteilten Zertifikat sind zudem auf der Webseite des BSI (unter https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Zertifikate_TR/Enrolment_Stations/BSI-K-TR-0648-2024.html) veröffentlicht.
Unsere einzigartige mobile Fotolösung, mit der Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter digitale biometrische Lichtbilder aufnehmen und über eine Softwareschnittstelle direkt in das jeweilige Fachverfahren übertragen können, kann unserer Einschätzung nach auch über dem 1. Mai 2025 hinaus wie gewohnt eingesetzt werden. Wir stehen Ihnen auch zukünftig mit unserer bewährten Technologie zur Seite.
Für den Einsatz von Systemen privater Anbieter wie Biometric Go® beinhalten die Neuregelungen keine Vorgaben zur Preisgestaltung. Nichtsdestotrotz planen wir – im Interesse der Gleichbehandlung aller Bürger – auch ab dem 1. Mai 2025 die Kosten für die Erstellung der erforderlichen Lichtbilder bei EUR 6,00 zu belassen. Ein aufgenommenes Lichtbild kann am selben Tag ohne zusätzliche Kosten mehrmals verwendet werden.
Sollten Sie Fragen oder Anliegen zu Biometric Go® haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind jederzeit für Sie da, um Ihnen weiterzuhelfen und Ihre Sorgen zu klären. Für Impulse und Fragen bieten wir hierfür gesonderte Live-Sitzungen an. Melden Sie sich einfach über den Sitzungslink im Button unten an.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Produkte und Dienstleistungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Schmidt Barsøe
Gechäftsführer